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Fremdlabor-Abrechnung ab 1.1.2012 |
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labor PLUS als Ergänzung zu stoma-win und kfo-win bietet Ihnen ein komfortables Einlesen dieser Dateien. Ein integriertes Validierungssystem sorgt dafür, dass nur geprüfte Belege zur Abrechnung an die KZV gelangen.
Der „Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübermittlung“ vom 10. Mai 2010 zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband verpflichtet die KZV‘en, die Abrechnungsdaten sämtlicher Leistungsbereiche (ZE, KCH, KFO, KBR, PAR) ab dem 01.01.2012 auf elektronischem Weg zu übermitteln. Zahnärzte sollen ab 01.01.2012 ihre Abrechnung ebenfalls komplett elektronisch an ihre jeweilige KZV übermitteln. Auch die Positionen der Fremdlabor-Rechnungen sind elektronisch an die KZV zu übermitteln. Um den Praxen das Abtippen der Fremdlaborrechnungen zu ersparen, wurde von der KZBV und dem VDDS (Verband Deutscher Dental Software Unternehmen e.V) und dem VDZI (Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen e.V.) eine Schnittstelle zur Übertragung dieser Daten entwickelt. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Fremdlabor-Abrechnung finden Sie auch auf den Seiten des VDDS. Die Zeit für die Umsetzung der geforderten Änderungen zum 01.01.2012 war wesentlich zu knapp bemessen. Wir bemühen uns trotzdem um eine fristgerechte Implementierung in unsere Software. Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des bvitg und VDDS. Wer benötigt labor PLUS?
Hinweis: Die Umsetzung der Anforderungen bezüglich Übermittlung von Fremdlabor-Rechnungen ist grundsätzlich in stoma-win und kfo-win durch eine manuelle Erfassungsmöglichkeit gewährleistet. Diese manuelle Erfassung gewährleistet die Abrechenbarkeit auch dann, wenn keine elektronischen Daten zur Verfügung stehen oder diese nicht verarbeitet werden können.
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Aus der Anforderung der elektronischen Abrechnung gegenüber den KZV’en ergibt sich die Notwendigkeit, dass auch die Fremdlaborrechnungen in elektronischer Form übermittelt werden. Das Fremdlabor soll dazu ab 01.01.2012 neben der Papierabrechnung die Daten zusätzlich als Datei per USB-Stick, CD und anderen Datenträgern bzw. als e-Mail an die Praxis liefern.